Am 26.11.2017 wird von den Gründungsmitgliedern durch Unterzeichnung der Gründungsurkunde der Fanclub des SK Rapid Wien unter dem Namen „Sitzplatzschweine
(FANCLUB SPS)“ gegründet. Ab Erreichen der notwendigen Mitgliederzahl von 15 wird der neue Fanclub beim SK Rapid Wien zur Registrierung als offizieller Fanclub gemeldet. Ab seiner Gründung wird der Fanclub „FANCLUB SPS“ gemäß den ihm von den Mitgliedern vorgegebenen Zielen auf Grundlage dieser Statuten tätig.
Der Fanclub führt den Namen „FANCLUB SPS – Sitzplatzschweine“ bzw. die Kurzbezeichnung „FANCLUB SPS“ (in der Folge kurz auch als „FANCLUB SPS“ bezeichnet). Der FANCLUB SPS hat seinen Sitz in Wien. Er unterliegt in seiner Tätigkeit keinen räumlichen Beschränkungen.
Die Aufgabe des FANCLUB SPS besteht in der aktiven Unterstützung des SK Rapid Wien zur Erreichung sportlicher und wirtschaftlicher Erfolge, sowie im finanziellen und persönlichen Engagement bei seinen sozialen Bemühungen.
Die Ziele des FANCLUB SPS sind:
Zu den Tätigkeiten des FANCLUB SPS zählen insbesondere aktiver Support bei Heim- und Auswärtsspielen des SK Rapid Wien, gemeinsame Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Stadions, regelmäßige Treffen zur Evaluierung aktueller Themen bzw. künftiger Vorgehensweisen.
Die Mittel des FANCLUB SPS werden durch Mitgliedsbeiträge, Erträgnisse aus Veranstaltungen und Fanartikelverkauf, Spenden und sonstige Zuwendungen aufgebracht.
Organe des FANCLUB SPS sind der Vorstand, die Rechnungsprüfer und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern:
Die Mitglieder des Vorstands mit ihren jeweiligen Funktionen werden von der Mitgliederversammlung bestellt.
Mitglieder, die aktive bzw. beratende Funktionäre (Präsidium, Beirat, Kuratorium etc.) oder Angestellte des SK Rapid sind, haben für die Dauer dieser Tätigkeit kein passives Wahlrecht in den Vorstand.
Die Funktionsdauer des Vorstands beträgt zwei Jahre. Die Funktionsdauer währt aber jedenfalls bis zur Wahl eines neuen Vorstands. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist unbeschränkt möglich.
Bei Ausscheiden bzw. Ausschluss eines Vorstandsmitglieds sind die verbliebenen Vorstandsmitglieder berechtigt, für die verbleibende Funktionsperiode ein FANCLUB SPSMitglied an dessen Stelle in den Vorstand zu berufen, wozu in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung die Zustimmung einzuholen ist.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Den Vorsitz im Vorstand führt der Präsident, im Fall seiner Verhinderung der Vize-Präsident.
Außer durch Ablauf der Funktionsperiode, endet die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung oder Rücktritt. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandmitglieder, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen fanclubschädigendem bzw. pflichtwidrigem Verhalten, zu entheben. Hierzu bedarf es einer 2/3 Mehrheit aller Mitglieder. Betroffene Vorstandsmitglieder haben hierbei kein Stimmrecht.
Jedes Vorstandsmitglied kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. Der Rücktritt des gesamten Vorstands bzw. des letzten Vorstandsmitglieds wird erst mit der Wahl eines neuen Vorstands wirksam.
Die Bestellung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel und berichten der Mitgliederversammlung über die geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des FANCLUB SPS. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen FANCLUB SPS-Organ zugewiesen sind.
In den Wirkungsbereich des Vorstands fallen insbesondere:
Die FANCLUB SPS-Mitgliedschaft steht grundsätzlich sämtlichen Mitgliedern des Fußballclubs SK Rapid Wien offen, die sich den in Pkt. III. genannten Aufgaben und Zielen von FANCLUB SPS verpflichtet fühlen und sich zu diesen bekennen.
Der FANCLUB SPS hat Mitglieder auf Probezeit und Mitglieder. Aktive erwachsene Mitglieder können Kinder, bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres, als „Sitzplatzferkel“ anmelden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Ein Ansuchen um Aufnahme kann jederzeit bei einzelnen Vorstandmitgliedern oder unter mitglied@sitzplatzschweine.at durch Ausfüllen des Anmeldeantrags gestellt werden.
Der Vorstand kann eine Probezeit bis maximal 6 Monate festlegen. Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme. Ein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied besteht nicht. Mit Aufnahme als endgültiges Mitglied ist der jeweils festgesetzte Mitgliedsbeitrag innerhalb von 14 Tagen beim Kassier zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme und dauert grundsätzlich 1 Jahr. Die Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr erfolgt mittels email an mitglied@sitzplatzschweine.at, sowie Einzahlung der Vorschreibung (Mitgliedsbeitrag + Spenden lt. Punkt X)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder durch Ausschluss. Der Austritt vom FANCLUB SPS ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die Austrittserklärung ist an ein Vorstandmitglied zu richten. Der Austritt ist mit Zugang der Erklärung an ein Vorstandmitglied sofort wirksam. Ein Ausschließungsantrag ist von der Mitgliederversammlung zu beraten, wenn er von drei Mitgliedern unterstützt wird.
Mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über den Ausschluss endet die Mitgliedschaft. Unbeschadet der Endigung der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten sind ehemalige Mitglieder nicht mehr berechtigt, FANCLUB SPS-Fanartikel in der Öffentlichkeit zu verwenden bzw. zu tragen. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des jährlichen Mitgliedsbeitrages besteht nicht.
Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere:
Die Mitgliedschaft gewährt das Recht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des FANCLUB SPS (Mitgliederversammlung, FANCLUB SPS-Fanclubtreffen, FANCLUB SPS-Fanclubreisen, sonstige FANCLUB SPS-Veranstaltungen), zur Inanspruchnahme der Einrichtungen von FANCLUB SPS sowie die Teilhabe an FANCLUB SPS-Leistungen, so sie von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden.
Zudem gewährt die Mitgliedschaft das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht. Mitglieder haben das Recht, im Rahmen der
Mitgliederversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit des FANCLUB SPS und der finanziellen Gebarung umfassend informiert zu werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des FANCLUB SPS nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, worunter das Ansehen und der Zweck des FANCLUB SPS leiden könnte. Die Mitglieder unterliegen insbesondere einer Verschwiegenheitsverpflichtung über fanclubinterne Angelegenheiten.
Die Mitglieder haben diese Statuten und sämtliche FANCLUB SPS-Beschlüsse zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe sowie zur pünktlichen Bezahlung sonstiger Entgelte (z.B. Fanartikel) verpflichtet.
Während der Probezeit haben Mitglieder dieselben Rechte und Pflichten wie endgültige Mitglieder, allerdings verfügen sie über kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und über kein aktives bzw. passives Wahlrecht.
Mitglieder des FANCLUB SPS zeigen ihre Verbundenheit zum Verein durch das Pflegen einer aufrechten Mitgliedschaft beim SK Rapid.
Mitglieder des FANCLUB SPS verpflichten sich, Mannschaften des SK Rapid bei mindestens 12 Auswärtsspielen zu begleiten und aktiv zu unterstützen bzw. versäumte Spiele mit einer Spende zugunsten sozialer Zwecke zu kompensieren.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es ein Zehntel der Mitglieder, aber zumindest 5 Personen, verlangen. Der Vorstand hat das Recht, eine außerordentliche Mitgliederversammlung auch ohne einen solchen Antrag einzuberufen, wenn er dies für erforderlich hält.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Ist dieses hiermit mehr als 3 Monate säumig, kann die Einberufung auch von mindestens fünf Mitgliedern vorgenommen werden. Sämtliche Mitglieder sind von einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung zeitgerecht (spätestens 14 Tage vor dem festgesetzten Termin) in Kenntnis zu setzen.
Beschlüsse einer Mitgliederversammlung, welche innerhalb kürzerer Frist einberufen wurde, sind dann wirksam, wenn keines der Mitglieder Einspruch gegen die kürzere Einberufungsfrist eingelegt hat.
Der Vorstand erstellt, bzw. im Fall des Pkt. VI.3. Satz 2 die Einberufenden erstellen, für die Mitgliederversammlung eine Tagesordnung, welche mit der Terminfestsetzung zu übermitteln ist. Jedes Mitglied kann bis fünf Tage vor der Versammlung die Aufnahme von Tagesordnungspunkten verlangen. Gültige Beschlüsse können nur zu Tagesordnungspunkten gefasst werden.
Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Das Stimmrecht richtet sich nach Pkt. VII dieser Statuten. Die Mitgliederversammlung ist, sofern sie korrekt einberufen wurde, ohne ein besonderes Anwesenheitsquorum beschlussfähig. Wahlen und
Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung kommen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu Stande.
Die Änderung dieser Statuten bedarf ebenso wie die Auflösung des FANCLUB SPS einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen, wobei für diese beiden Beschlussgegenstände, mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss.
Sollte die Beschlussfähigkeit zur angesetzten Stunde nicht erreicht sein, so wird der Beginn der Abstimmung um 30 Minuten verschoben. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlussfähig, sofern auf diese Möglichkeit schon bei der Einberufung zur betreffenden Hauptversammlung hingewiesen wurde. Eine Vertretung ist nicht möglich. Die Abstimmungen erfolgen nicht geheim und es besteht Stimmpflicht.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Präsident. Im Fall seiner Verhinderung wird der Vorsitz von einem Vorstandmitglied (in Reihenfolge gem. Pkt. IV.1.) geführt. Ist kein Vorstandmitglied anwesend, wird die Mitgliederversammlung von jenem anwesenden FANCLUB SPS-Mitglied geleitet, das über die längste ununterbrochene Zugehörigkeit zum FANCLUB SPS verfügt.
Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Mitgliedsbeiträge bestehen aus den jährlichen (auf die Dauer der Mitgliedschaft bezogenen) Beiträgen und Spenden aufgrund des Nichtbesuchens der vereinbarten Auswärtsspiele. Die Höhe der laufenden Mitgliedsbeiträge wird durch die Hauptversammlung festgelegt.
Zu Beginn wird der jährliche Mitgliedsbeitrag mit 100 Euro festgelegt.
Für Sitzplatzferkel beträgt der Mitgliedsbeitrag 10 Euro.
Spenden für das Versäumen von Auswärtsspielen (pro Spielsaison vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) werden wie folgt festgelegt (Diese Regelung entfällt für Sitzplatzferkel):
Teilnahme an:
11 Auswärtsspielen ………………………………………..10 Euro
10 Auswärtsspielen ………………………………………..20 Euro
9 Auswärtsspielen …………………………………………40 Euro
8 Auswärtsspielen …………………………………………60 Euro
7 Auswärtsspielen …………………………………………80 Euro
6 Auswärtsspielen ………………………………………..100 Euro
5 Auswärtsspielen ………………………………………..150 Euro
4 Auswärtsspielen ………………………………………..200 Euro
3 Auswärtsspielen ………………………………………..300 Euro
2 Auswärtsspielen ………………………………………..400 Euro
1 Auswärtsspiel …………………………………………..500 Euro
0 Auswärtsspielen …………………………………….. 1.000 Euro
Als „Auswärtsspiel“ gilt
Für im Zeitraum vom 1.Jänner bis 30. Juni eintretende Mitglieder gilt die halbe Verpflichtung.
Die Tätigkeit des FANCLUB SPS ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ziel ist, Überschüsse der jährlichen Gebarung einem sozialen Zweck rund um die sozialen Bemühungen des SK Rapid (Verein oder andere Fanclubs bzw. Fangruppierungen) zukommen zu lassen.
Es obliegt der Hauptversammlung, die zu fördernden Projekte und den Prozentsatz vom Überschuss des zu spendenden Betrages festzulegen.
Die Auflösung des FANCLUB SPS kann nur in einer eigens hierfür einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen und bedarf der in Pkt. VIII. geregelten Stimmenmehrheit. Bei Auflösung allenfalls noch vorhandenes Finanzvermögen des FANCLUB
SPS ist, wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, dem SK Rapid Wien mit Widmung für die Nachwuchsmannschaften zu übergeben. Über die Verteilung des sonstigen Vermögens hat die Mitgliederversammlung zu beschließen.
Wien, am 7.8.2018